Im Bereich der Elektroinstallation ist unter einer PAS eine Potentialausgleichschiene zu verstehen. Diese Schiene besteht aus einer bis zu 30 Millimetern breiten und 3,5 Millimetern dicken Metallleiste (aus Bandstahl), auf der Schraubklemmen verschiedener Größe angebracht sind. Sie dient dazu Spannungsunterschiede und die potentiell dadurch entstehenden Spannungsüberschläge auszugleichen (Potentialausgleich) und zu verhindern. Diese Unterschiede können zum Beispiel durch Blitzeinschläge verursacht werden.
In diesem Zusammenhang werden an die Potentialausgleichsschiene alle Geräte und alle Gegenstände angeschlossen, die elektrischen Strom leiten können. Im Bereich der Niederspannungsversorgung betrifft dies somit unter anderem die Antennenanlage, die Gasrohre, die Heizungsrohre, die Kommunikationsanlagen, die Sicherungsanlage, die Schutzleiter, die Telefonanlage, die Waschmaschine und die Wasserrohre.
Ferner wird die Potentialausgleichsschiene sowohl mit der Blitzschutzanlage und dem (Fundament-) Erder verbunden. Nicht zu vergessen sind hierbei auch alle Gebäudeteile, die über metallische Komponenten verfügen.
Nach den DIN Bestimmungen (DIN VDE 0618) können an eine Potentialausgleichsschiene bis zu sieben Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden.
Nicht an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden jedoch aus Metall bestehende Badewannen und Duschen. Um diese abzusichern muss ein Zusatzpotentialausgleich geschaffen werden. Hierbei werden alle Rohrsysteme, die elektrischen Strom leiten können, mit berücksichtigt. Der Ausgleich wird in den Sanitärräumen daher auch möglichst nahe am Eintritt der Rohe installiert.