Bei Arbeiten an Elektrischen Anlagen und Installationen sind gesetzliche Vorgaben zu beachten!
So dürfen nach §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Errichtungen, Änderungen und Erweiterungen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden, und auch der Netzzugang erfolgt ausschließlich nur nach Abnahme und Freigabe durch einen wie vorgenannt eingetragenen und konzessionierten Fachbetrieb.
Soll eine Installation daher von einem Laien (z.B. vom Bauherren) selbst erstellt werden, so ist dies an hohe Anforderungen geknüpft!
Nur mit einem wie dem registrierten Elektro-Selbstbaukonzept von EWL InstaKit können Sie dabei sicher gehen, dass Ihre Haus Elektroinstallation in Eigenregie von Beginn an und bis zur abschließenden Ab- und Inbetriebnahme mit Zählermontage und Netzzugang sorgenfrei von Statten geht. Denn zu den exklusiven Top-Serviceleistungen gehört die Betreuung durch unsere darauf spezialisierten Fachleute unseres Servicecenters sowie ca. 2000 Partner-Meisterbetriebe in ganz Deutschland, Luxemburg und Österreich.